Patienteninformation

 

Wie bekomme ich Ergotherapie?

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Zu den Heilmitteln gehören auch die Maßnahmen der Ergotherapie.

Im Rahmen von Therapie und Rehabilitation stellt Ihr behandelnder Arzt zunächst eine medizinische Diagnose und für den Beginn einer ergotherapeutischen Behandlung eine Heilmittelverordnung aus.

Wir sind bei allen gesetzlichen und privaten Kassen, sowie bei den Berufsgenossenschaften zugelassen.

 

 

Ergotherapie in unserer Praxis

Sobald Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Ergotherapie ausgestellt hat, können Sie gerne mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren und sich von uns behandeln lassen. Auf der Grundlage standardisierter Testverfahren, Screenings und Gesprächen wird eine zielgerichtete individuelle Therapie geplant und durchgeführt. Mit einem eigenen Bewegungsraum, einem separaten Werkraum und fünf weiteren Behandlungsräumen haben wir viel Platz für eine optimale Therapie-Umgebung.

Damit unsere Praxis auch für Rollstuhlfahrer sowie Gehbehinderte geeignet ist, ist sie mit großzügigen Räumlichkeiten, barrierefrei und mit einem Fahrstuhl erreichbar.

 

Ergotherapie als Hausbesuch

Hausbesuch nach ärztlicher Verordnung ist ebenfalls möglich, wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause oder ggf. in Ihre Einrichtung. Dort behandeln wir Sie in Ihrer gewohnten Umgebung und können zusätzlich bei Bedarf die örtlichen Gegebenheiten analysieren und eine Hilfsmittelberatung durchführen.

So finden Sie uns

Unsere Praxis befindet sich in der Hauensteiner Str. 17 a, im Ärztehaus in Dahn (ehemaliges Schwesternwohnheim), das Nebengebäude von dem Seniorenheim „SenVital“. Ein großer Parkplatz befindet sich direkt vor dem Praxisgebäude.

 

Privatpatienteninformation

Zwischen dem DVE (Deutscher Verband für Ergotherapeuten), aber auch allen anderen Heilmittelverbänden, und den Privatkrankenversicherungen gibt es keine Verträge und keine Preisvereinbarungen. Aus diesem Grund schließen wir mit unseren Privatpatienten einen Honorarvertrag ab, in dem die Preise für die verordnete/n Behandlung/en festgelegt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, bereits vor dem Behandlungsbeginn die Kostenübername durch Ihre Krankenkasse abzuklären.

Patienteninformation

Wie bekomme ich Ergotherapie?

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Zu den Heilmitteln gehören auch die Maßnahmen der Ergotherapie.

Im Rahmen von Therapie und Rehabilitation stellt Ihr behandelnder Arzt zunächst eine medizinische Diagnose und für den Beginn einer ergotherapeutischen Behandlung eine Heilmittelverordnung aus.

Wir sind bei allen gesetzlichen und privaten Kassen, sowie bei den Berufsgenossenschaften zugelassen.

 

Ergotherapie in unserer Praxis

Sobald Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Ergotherapie ausgestellt hat, können Sie gerne mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren und sich von uns behandeln lassen. Auf der Grundlage standardisierter Testverfahren, Screenings und Gesprächen wird eine zielgerichtete individuelle Therapie geplant und durchgeführt. Mit einem eigenen Bewegungsraum, einem separaten Werkraum und fünf weiteren Behandlungsräumen haben wir viel Platz für eine optimale Therapie-Umgebung.

Damit unsere Praxis auch für Rollstuhlfahrer sowie Gehbehinderte geeignet ist, ist sie mit großzügigen Räumlichkeiten, barrierefrei und mit einem Fahrstuhl erreichbar.

 

Ergotherapie als Hausbesuch

Hausbesuch nach ärztlicher Verordnung ist ebenfalls möglich, wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause oder ggf. in Ihre Einrichtung. Dort behandeln wir Sie in Ihrer gewohnten Umgebung und können zusätzlich bei Bedarf die örtlichen Gegebenheiten analysieren und eine Hilfsmittelberatung durchführen.

So finden Sie uns

Unsere Praxis befindet sich in der Hauensteiner Str. 17 a, im Ärztehaus in Dahn (ehemaliges Schwesternwohnheim), das Nebengebäude von dem Seniorenheim „SenVital“. Ein großer Parkplatz befindet sich direkt vor dem Praxisgebäude.

 

Privatpatienteninformation

Zwischen dem DVE (Deutscher Verband für Ergotherapeuten), aber auch allen anderen Heilmittelverbänden, und den Privatkrankenversicherungen gibt es keine Verträge und keine Preisvereinbarungen. Aus diesem Grund schließen wir mit unseren Privatpatienten einen Honorarvertrag ab, in dem die Preise für die verordnete/n Behandlung/en festgelegt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, bereits vor dem Behandlungsbeginn die Kostenübername durch Ihre Krankenkasse abzuklären.